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Die private Rentenversicherung ist eine zu den Kapitalversicherungen zählende Versicherungsform, bei der es zur Auszahlung einer monatlichen Rente von einem bestimmten Alter an bis zum Tod kommt. Im Gegensatz zur eigentlichen Lebensversicherung wird bei einer Rentenversicherung das Todesfallrisiko nicht mit versichert. Unter sonst gleichen Bedingungen (Prämienhöhe, Zahlweise usw.) ist die Ablaufleistung einer Rentenversicherung deshalb immer größer.
Ein erheblicher Vorzug einer privaten Rentenversicherung ist ihr hoher Flexibilität. So erlauben die Verträge die Auszahlung des angesparten Kapitals auf einen Schlag. Weder die gesetzliche Rente noch neue betriebliche Vorsorgeverträge bieten diesen Service. Allerdings müssen Sie bei Verträgen ab 2005 die aufgelaufenen Erträge mindestens zur Hälfte mit dem Finanzamt teilen. Positiv ist, dass Sie während der Einzahlphase ihre Beiträge zwischenzeitlich verringern oder aussetzen können, falls Sie in einen finanziellen Engpass geraten. Die garantierte Verzinsung der Prämien mit mindestens 2,75 Prozent sichert Ihnen zudem in jedem Fall eine positive Rendite – bei der gesetzlichen Rente ist das keineswegs sicher. In der Regel addieren sich zur garantierten Verzinsung noch die Schlussüberschüsse, so dass Sie mit einer Verzinsung am oberen Ende des Marktdurchschnitts für festverzinsliche Geldanlagen rechnen können.
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