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Riester Rente Rürup Rente und Co.
Renten Lexikon
Tagtäglich werden wir mit Begriffen wie Riester Rente, Rürup Rente, Rentenfonds und private Rentenversicherung, um nur einige wenige zu nennen, konfrontiert. Aber wer versteht eigentlich wirklich, was hinter all den Begriffen steckt?
Um es Ihnen etwas leichter zu machen, haben wir die wichtigsten, die geläufigsten, aber auch eher unbekannte, dennoch nicht weniger wichtige, Begriffe einmal auf einen Blick zusammengestellt.
Was ist die Rente?
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Der Begriff Rente ist eine Sammelbezeichnung für regelmäßig erfolgende Zahlungen, die durch einen Rechtsanspruch begründet sind. Rentenformen sind u. a. die ewige Rente (z.B. eine Grundrente), die Leibrente (die Rentenzahlung ist an eine Person gebunden) und die Zeitrente (die Rentenzahlung erfolgt nur für einen bestimmten Zeitraum).
Was ist die Rürup Rente?
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Seit Januar 2005 eingeführte staatlich geförderte Rentenart, die die bisherigen Altersvorsorgeformen ergänzt. Bei der Rürup-Rente werden schrittweise steigend die Beiträge zur Altersvorsorge steuermindernd eingesetzt. Seit 2005 können Alleinstehende jährlich 12.000 EUR (Verheiratete 24.000 EUR) steuermindernd geltend machen; der Betrag erhört sich pro Jahr um zwei Prozent und erreicht 2025 mit 20.000 EUR (Verheiratete 40.000 EUR) die Obergrenze. Es gelten allerdings umfangreiche Sonderbestimmungen.
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Die Rürup-Rente ist nach dem Berater der Bundesregierung, Prof. Dr. Bert Rürup benannt.
Tipp
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Die Rürup-Rente ist auf Selbstständige zugeschnitten. Lassen Sie deshalb den Nutzen einer Rürup-Rente für sich selbst zuvor von einem Steuerberater prüfen, falls Sie Arbeitnehmer sind. |
Was ist die Riester Rente?
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Die Riester Rente ist eine ergänzende Altersvorsorge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Deren umlagefinanziertes System kann seit 2002 durch freiwillige, staatlich geförderte Beiträge ergänzt werden, die im Wesentlichen zur Schließung der neu entstehenden Lücken im bisher üblichen Vorsorgekonzept ("Drei-Säulen-Theorie") dienen. Demzufolge sind "Riester-Renten" auch vom Anrechnungsverfahren beim Bezug von Arbeitslosenhilfe befreit.
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Bei der "Riester-Rente" handelt es sich um privatrechtliche Verträge, die mit staatlichen Leistungen gefördert werden. Fördergrundlage sind ein (seit 2002) bis vier (ab 2008) Prozent des Jahresbruttoeinkommens, auf die eine staatliche Zulage (aufgeteilt in eine Grundzulage und eine Kinderzulage, siehe dort) gewährt werden.
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Der Begriff selber leitet sich ab vom Bundesarbeitsminister Walter Riester (seit 1998), in dessen Amtszeit diese staatliche Förderung eingeführt wurde. Neben Arbeitnehmern in der privaten Wirtschaft sind auch Beamte, Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes förderberechtigt.
Was ist die Altersrente?
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Begriff aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, der landläufig als "Rente" bezeichnet wird. Die so genannte Regelaltersrente wird mit der Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, es gibt jedoch nach der Erwerbsbiografie zahlreiche Sonderregelungen für einen vorzeitigen Rentenbeginn.
Was ist eine aufgeschobene Rentenversicherung?
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Die aufgeschobene Rentenversicherung ist eine Leistungsform der privaten Rentenversicherung, bei der das zu verrentente Kapital zunächst angespart wird. Der Beginn der Rentenzahlung wird deshalb bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt aufgeschoben. Siehe auch sofort beginnende Rentenversicherung.
Tipp
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Haben Sie keine Nachkommen, Erben oder andere Personen mehr abzusichern, ist eine Rentenversicherung ggü. einer Lebensversicherung die bessere Vorsorge. |
Was ist die Rentenanpassung?
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Die Rentenanpassung ist die Erhöhung der gesetzlichen Rentenbezüge gemäß der Entwicklung des durchschnittlichen Bruttolohnes, die jeweils zum 1. Juli eines Jahres erfolgt. Allerdings sind wie für 2004 auch so genannte “Nullrunden” möglich, d. h. es kommt zu keiner Erhöhung der Bezüge.
Was ist die Rentenauskunft?
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Die Rentenauskunft liefert einen ausführlichen Überblick über die erworbenen Ansprüche in der GRV, die Versicherte mit Vollendung des 54. Lebensjahres alle drei Jahre erhalten. Die Rentenauskunft ersetzt dann die bis dahin erteilte Renteninformation.
Was sind Rentenfonds?
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Rentenfonds sind Investmentfonds, die ihr Vermögen ausschließlich oder überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren ("Rentenpapieren") anlegen. Das können z. B. Anleihen, Kommunalobligationen oder Pfandbriefe sein, deren regelmäßig gleich bleibende Zinsen einer Rente gleichkommen.
Tipp!
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Im Vergleich zu Aktienfonds bieten Rentenfonds i.d.R. eine größere Sicherheit und sind deswegen für den risikobewussten Anleger eine interessante Alternative. |
Was ist die Rentenformel?
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Die Rentenformel ist die Formel zur Berechnung des Rentenanspruches in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie lautet: ARW x EP x RAF x ZF = Monatlicher Rentenanspruch
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ARW heißt allgemeiner Rentenwert. Dieser Wert gibt an wieviel Euro monatliche Rente ein Versicherter für einen Entgeltpunkt erhält. Dieser Betrag wird regelmäßig von der Bundesregierung festgelegt und bewirkt die Dynamisierung der Rente. Seit dem 01.07.2003 beträgt der allgemeine Rentenwert 26,13 Euro in den alten und 22,97 Euro in den neuen Bundesländern. |
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EP steht für Entgeltpunkte. Ein Versicherter erhält einen EP für einen Jahresverdienst in Höhe des Durschnittseinkommens aller Versicherten (2003=29.230 EURO). Ist der Jahresverdienst größer als das Durchschnittseinkommen werden mehr als ein EP gutgeschrieben. Ist der Jahresverdienst niedriger als das Durchschnittseinkommen wird dem Versicherten ein entprechender Bruchteil eines EP gutgeschrieben. Für die Rentenberechnung werden dann alle EP´s des gesamten Erwerbslebens addiert. |
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RAF meint Rentenartfaktor. Er gibt an, welche Rente geleistet wird. Für die normale Altersrente und die volle Erwerbsminderungsrente beträgt der Rentenartfaktor 1. Für die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt er 0,5. Bei der Witwen-/Witwerrente beträgt der Faktor 0,6 oder 0,55. Für die Vollwaisen- und Halbwaisenrente beträgt der Faktor 0,1, bzw. 0,2. |
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ZF ist der Zugangsfaktor. Dieser Faktor beträgt immer 1, solange eine Rente nicht vorzeitig bezogen wird. Bei vorzeitigem Rentenbezug vermindert sich der Zugangsfaktor um 0,003% bzw. um 0,3% für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbezugs. |
Ein Rechenbeispiel
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Für den so genannten Eckrentner, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, ergibt sich beispielsweise in den alten Bundesländern folgende Altersrente mit 65 Jahren: 26,13 x 45 x 1 x 1 = 1.175,85 Euro monatliche (Brutto-)Altersrente. Von dieser werden anteilig Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Privat Krankenversicherte Rentner erhalten einen entsprechenden Zuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen. |
Was ist die Rentengarantiezeit?
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Die Rentengarantiezeit ist die Zeit, für die eine Rentenzahlung im Rahmen einer privaten Rentenversicherung an eine begünstigte Person wie z. B. der Ehefrau oder den Lebensgefährten geleistet wird, wenn der ursprüngliche Rentenempfänger verstirbt. Rentengarantiezeiten dienen vor allem zur Hinterbliebenenabsicherung, mindern aber die Rentenhöhe. Üblich sind Rentengarantiezeiten von 5, 10 oder 15 Jahren.
Beispiel
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Wurde der Rentenbeginn auf das 60. Lebensjahr vereinbart und beträgt die vereinbarte Rentengarantiezeit 10 Jahre (bis Endalter 70 Jahre), würde die Rente beim Tod des Empfängers im 62. Lebensjahr für weitere 8 Jahre an den dann Bezugsberechtigten weiter gezahlt. |
Was ist die Renteninformation?
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Die Renteninformation ist die jährliche Auskunft über die voraussichtlichen Rentenansprüche im Alter aus der GRV, die jeder Versicherte ab dem 27. Lebensjahr erhält, sofern 60 Beitragsmonate nachgewiesen sind.
Was ist der Rentenmarkt?
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Der Rentenmarkt ist die Bezeichnung für den Kapitalmarkt, der sich ausschließlich mit dem Handel von festverzinslichen Wertpapieren ("Rentenpapieren") beschäftigt.
Was ist eine Rentenversicherung?
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Die Rentenversicherung ist die Auszahlung einer monatlichen Rente von einem bestimmten Alter an bis zum Tod.
Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?
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Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Teilbereich der gesetzlichen Sozialversicherung zur Zahlung von Renten (z. B. Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten) an gesetzlich versicherte Personen. Das System der Gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet sich von der privaten Versicherungswirtschaft erheblich, ergänzt sich nach der "Drei-Säulen-Theorie" allerdings in den Leistungen.
Tipp
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Lassen Sie Ihre bereits bestehenden Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Kontenklärung ermitteln, um eine bedarfsgerechte private Ergänzungsvorsorge zu ermöglichen. |
Was ist die private Rentenversicherung?
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Die private Rentenversicherung ist eine zu den Kapitalversicherungen zählende Versicherungsform, bei der es zur Auszahlung einer monatlichen Rente von einem bestimmten Alter an bis zum Tod kommt. Im Gegensatz zur eigentlichen Lebensversicherung wird bei einer Rentenversicherung das Todesfallrisiko nicht mit versichert. Unter sonst gleichen Bedingungen (Prämienhöhe, Zahlweise usw.) ist die Ablaufleistung einer Rentenversicherung deshalb immer größer.
Tipp
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Haben Sie keine Nachkommen oder andere Personen mehr abzusichern, ist eine Rentenversicherung ggü. einer Lebensversicherung die bessere Vorsorge. |
Tipp
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Schützen Sie das angesparte Kapital bei drohendem Bezug von Arbeitslosengeld II durch die Einfügung einer Hartz-Klausel, sofern möglich. |
Was ist die sofort beginnende Rentenversicherung?
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Die sofort beginnende Rentenversicherung ist eine Leistungsform der privaten Rentenversicherung, bei der das zu verrentente Kapital in einer Rate eingezahlt wird. Der Beginn der Rentenzahlung kann deshalb sofort erfolgen. Siehe Stichwort aufgeschobene Rentenversicherung.
Tipp
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Lassen sie sich vor Abschluss einer sofort beginnenden Rentenversicherung unbedingt über die abweichenden steuerlichen Regelungen beraten. |
Was ist der Rentenversicherungsträger?
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Die Deutsche Rentenversicherung vereint seit dem 1. Oktober 2005 als bundesweiter Träger die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) unter ihrem Dach.
Was ist die deutsche Rentenversicherung?
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Die deutsche Rentenversicherung ist der am 01.10.2005 aus den früheren Trägern BfA, LVA, Bundesknappschaft u.a. hervor gegangener bundesweiter Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung. Für frühere Versicherte bei der BfA, den LVA usw. ändert sich in der Praxis zunächst wenig. Beachten Sie bitte auch die Berichterstattung in den Medien.
Was ist die ewige Rente?
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Die ewige Rente ist ein gleichbleibender Ertrag ("Rente") aus einer seiner Natur nach beständigen Ursache. Ein typisches Beispiel für eine "ewige Rente" ist die Grundrente aus einem Grundstück. Siehe auch lebenslange Rente und Zeitrente.
Was ist die lebenslange Rente?
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Die lebenslange Rente ist ein gleichbleibender Ertrag ("Rente") der dem Bezugsberechtigten lebenslang gezahlt wird, aber mit dessen Ableben erlischt. Ein typisches Beispiel für eine lebenslange Rente ist die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Siehe auch "ewige Rente" und Zeitrente.
Was ist die Zeitrente?
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Die Zeitrente ist eine periodische Zahlung ("Rente"), die nur für einen bestimmten Zeitraum geleistet wird. Ein typisches Beispiel ist der Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsrente, die grundsätzlich nur bis zum Eintritt der gesetzlichen Altersrente gewährt wird. Siehe auch "ewige Rente" und lebenslange Rente.
Was ist eine Leibrente?
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Die Leibrente ist eine regelmäßig wiederkehrende Leistung ("Rente"), die für die Lebenszeit der versicherten Person oder einer anderen bezugsberechtigten Person (z. B. einer Witwe) gewährt wird.
Was ist eine Teilrente?
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Eine Teilrente ist eine Altersrente für Bezieher vor dem 65. Lebensjahr die teilweise ausgezahlt wird. Hierbei dürfen neben der bereits gewährten Altersrente monatlich bis zu 345 EUR (Stand: 01.01.2006) hinzu verdient werden. Die dafür abgeführten Sozialabgaben erhöhen den späteren Vollrentenanspruch, was die Teilrente für Personen interessant macht, die einen allmählichen Übergang ins Rentenalter anstreben.